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    Aktuelles

    Unser AUFTAKT Nr. 10 online!

    Die neue Ausgabe unseres Magazins »AUFTAKT« steht nun für alle bereit - Konzerte, Wettbewerbe, Interviews und Kunst- sowie Theaterprojeke ergeben einen bunten Strauß unterschiedlichster Eindrücke der vergangenen Monate.

    Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26

    Holzbläser vor der Villa Rothermund

    Liebe Bewerberinnen und Bewerber!

    Anmeldungen für die Eignungsprüfung am Sächsischen Landesgymnasium für Musik sind im Zeitraum vom 01.12.2024 bis 10.01.2025 möglich. Ab dem 01.12.2024 wird ein Link zur Bewerberplattform auf unserer Homepage bereitgestellt.

    Wir freuen uns bereits jetzt, auf Eure zahlreichen Bewerbungen.

    Die Ergebnisse des Wettbewerbs »Jugend musiziert« 2024

    Viele unserer Schülerinnen und Schüler nahmen am Bundeswettbewerb erfolgreich teil. Die Ergebnisse können Sie hier nachlesen:

    Konzerte und Veranstaltungen

    Wir sind sehr froh, dass sich unser Konzertkalender wieder gefüllt hat. Unsere Konzerte und Veranstaltungen bis zum Ende des Schuljahres finden sie unter dem Reiter »Veranstaltungen«.

    Informationen zum Bewerbungsverfahren am Sächsischen Landesgymnasium für Musik

    Die Bewerbungsunterlagen für das kommende Schuljahr werden digital über das Bewerbungsportal der Hochschule für Musik Dresden HISinOne eingereicht. Den Link zum Portal sowie alle weiteren Informationen zu den Bewerbungsfristen, notwendigen Unterlagen und den Terminen für die Eignungsprüfungen erhalten sie unter dem Punkt Aufnahmeverfahren.

    Gymnasiale Bildung

    Schulgebäude Kretschmerstraße 27

    Musikalische Bildung

    Villa Rothermundt, Mendelssohnallee 34

    Internat

    Internatsgebäude

    Veranstaltungen/Konzerte

    JSO im Kulturpalast Dresden

    Transparenzhinweis

    Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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